Wir übernehmen den gesamten Papierkram für Sie
Hörgerät & Krankenkasse – So funktioniert der Zuschuss
Die gesetzliche Krankenkasse bezuschusst Hörgeräte mit ca. 700 € pro Ohr. Wir erklären Ihnen, wie Sie den Zuschuss beantragen – und kümmern uns um alles.
In 4 Schritten zum bezuschussten Hörgerät
Der Weg zur Hörgeräteversorgung auf Kosten der Krankenkasse ist einfacher als viele denken – wir begleiten Sie durch jeden Schritt.
HNO-Arzt besuchen
Lassen Sie Ihr Gehör beim HNO-Arzt testen. Bei festgestelltem Hörverlust stellt der Arzt ein Attest aus. Dieses Attest ist die Voraussetzung für den Krankenkassenzuschuss – und für Sie komplett kostenlos.
Beratung bei Heiliger
Bringen Sie das Attest zu uns. Wir ermitteln gemeinsam das passende Hörgerät und stellen alle notwendigen Unterlagen für Ihre Krankenkasse zusammen. Wir kennen das Verfahren genau.
Genehmigung durch die KK
Ihre Krankenkasse prüft den Antrag und genehmigt die Versorgung. In der Regel dauert das wenige Tage bis Wochen. Wir informieren Sie, sobald die Genehmigung vorliegt.
Hörgerät anpassen & tragen
Nach der Genehmigung passen wir Ihr Hörgerät individuell an Ihr Gehör an. Sie zahlen nur den vereinbarten Eigenanteil – wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
Was zahlt die Krankenkasse – und was zahlen Sie?
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Alle gesetzlich Versicherten haben Anspruch auf einen Zuschuss von ca. 700 € pro Ohr. Basisgeräte (Nulltarif) werden vollständig übernommen. Für bessere Geräte zahlen Sie den Unterschied als Eigenanteil.
Private Krankenversicherung (PKV)
Privat Versicherte werden je nach Tarif oft deutlich großzügiger erstattet. Viele PKV-Tarife übernehmen auch Premiumgeräte vollständig oder zu einem sehr großen Teil. Wir prüfen das gerne mit Ihnen zusammen.
Was wir für Sie übernehmen
Kostenvoranschlag, Antragsstellung, Abrechnung mit der Kasse – wir kümmern uns um den gesamten Verwaltungsaufwand. Sie müssen sich um nichts kümmern außer dem Termin bei uns.
Übersicht: Was zahlt wer?
| Preisklasse | Gerätepreis (ca.) | KK-Zuschuss | Ihr Eigenanteil |
|---|---|---|---|
| Basis (Nulltarif) | ca. 700 € | ca. 700 € | 10 € Rezeptgebühr |
| Mittelklasse | ca. 1.700 € | ca. 700 € | ab ca. 1.000 € |
| Premiumklasse | ca. 2.700 €+ | ca. 700 € | ab ca. 2.000 € |
* Preise pro Ohr. Alle Angaben sind Richtwerte – der genaue Eigenanteil hängt vom gewählten Modell ab. In unserem Beratungsgespräch erhalten Sie ein genaues Angebot.
Häufige Fragen zur Krankenkasse
Habe ich als gesetzlich Versicherter Anspruch auf ein Hörgerät?
Ja, wenn ein Hörverlust von einem HNO-Arzt bestätigt wurde, haben gesetzlich Versicherte grundsätzlich Anspruch auf eine Hörgeräteversorgung – inklusive Zuschuss der Krankenkasse.
Wie oft bekomme ich von der Krankenkasse ein neues Hörgerät?
Gesetzlich Versicherte haben in der Regel alle 6 Jahre Anspruch auf ein neues bezuschusstes Hörgerät. In begründeten Ausnahmefällen (z. B. bei starker Beschädigung) kann eine frühere Versorgung genehmigt werden.
Kann ich auch ohne Termin beim HNO zu Ihnen kommen?
Für unseren kostenlosen Hörtest und eine erste Beratung brauchen Sie keine Überweisung. Für die spätere Abrechnung mit der Krankenkasse benötigen wir jedoch das Attest Ihres HNO-Arztes.
Übernimmt die Kasse auch die Anpassung und Nachsorge?
Ja, die Krankenkasse übernimmt neben dem Gerät auch die Kosten für die professionelle Anpassung durch unsere Hörakustiker sowie alle Nachsorge-Leistungen im Rahmen der Versorgung.
Wir kümmern uns um alles – Sie genießen besseres Hören.
Kostenlose Beratung in Aachen, Stolberg und Walheim. Bringen Sie einfach Ihr KK-Attest mit.
