Hörakustikerin bespricht mit einem älteren Kunden am Tablet den Kostenvoranschlag, im Hintergrund Hörgeräte-Modelle auf dem Tisch

Krankenkassenzuschuss beantragen – Schritt für Schritt

Der Antrag auf Krankenkassenzuschuss für ein Hörgerät klingt für viele nach Papierkram und Wartezeit – dabei ist der Ablauf klar strukturiert, und bei Heiliger Akustik übernehmen wir den größten Teil davon für Sie. Hier die genauen Schritte, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt.

Schritt 1: HNO-Arzt aufsuchen

Der erste Schritt führt zum HNO-Arzt. Dort wird Ihr Hörvermögen medizinisch untersucht. Wird ein behandlungsbedürftiger Hörverlust festgestellt, stellt der Arzt ein Rezept bzw. Attest aus – die formale Grundlage für den Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Dieser Termin ist für gesetzlich Versicherte kostenlos.

Schritt 2: Beratungstermin bei Heiliger Akustik

Mit dem Rezept kommen Sie zu uns. Wir führen einen detaillierten Hörtest durch, besprechen Ihre Anforderungen und ermitteln gemeinsam das passende Hörgerät. Anschließend erstellen wir einen Kostenvoranschlag, den wir direkt an Ihre Krankenkasse übermitteln.

Schritt 3: Genehmigung abwarten

Ihre Krankenkasse prüft den Antrag – das dauert in der Regel wenige Tage bis wenige Wochen. Wir informieren Sie, sobald die Genehmigung vorliegt. In dieser Zeit müssen Sie selbst nichts weiter unternehmen.

Schritt 4: Anpassung und Versorgung

Nach der Genehmigung passen wir Ihr Hörgerät individuell an. Die Krankenkasse übernimmt ihren Anteil direkt mit uns – Sie zahlen nur den vereinbarten Eigenanteil, falls einer anfällt.

Ältere Hand unterschreibt ein Formular am Schreibtisch, daneben eine Lesebrille und eine Tasse Kaffee – Antragstellung für den Krankenkassenzuschuss

Überblick: Was übernehmen wir für Sie?

AufgabeWer erledigt das?
Kostenvoranschlag erstellenHeiliger Akustik
Antrag bei der Krankenkasse einreichenHeiliger Akustik
Rückfragen der Krankenkasse klärenHeiliger Akustik
Direkte Abrechnung mit der KasseHeiliger Akustik
HNO-Attest besorgenSie (ein Termin)

Wie viel übernimmt die Krankenkasse?

Der gesetzliche Festbetrag liegt bei ca. 700 € pro Ohr. Bei Basisklasse-Geräten („Nulltarif“) ist damit oft kein oder nur ein minimaler Eigenanteil nötig – Sie zahlen dann lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 10 € pro Gerät. Bei Mittel- und Premiumklasse-Geräten zahlen Sie die Differenz zum Festbetrag. Details dazu finden Sie auch auf unserer Seite zum Krankenkassenzuschuss.

Möchten Sie den Antrag unkompliziert angehen? Vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin bei Heiliger Akustik in Aachen, Stolberg oder Walheim – wir kümmern uns um den Papierkram.

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